Was bedeutet DGUV V3 für Ihr Unternehmen?
Die DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie verpflichtet Arbeitgeber, elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen durch eine Elektrofachkraft bzw. eine zur Prüfung befähigte Person prüfen zu lassen.
Die Prüfpflicht betrifft praktisch jedes Unternehmen – vom Büro mit Laptops, Monitoren und Kaffeemaschine bis zum Produktionsbetrieb mit Maschinen und fest installierten Anlagen. Kommt es zu einem Schadensfall und die Prüfungen wurden versäumt, drohen Probleme mit dem Versicherungsschutz, Bußgelder und im Ernstfall persönliche Haftung der Verantwortlichen.

