Was zählt zu den ortsfesten Anlagen?
Zu den prüfpflichtigen ortsfesten Anlagen und Betriebsmitteln gehören unter anderem:
- Elektrische Gebäudeinstallation: Hauptverteilung, Unterverteilungen, fest verlegte Leitungen, Steckdosen- und Beleuchtungsstromkreise
- Fest angeschlossene Maschinen und Produktionsanlagen (Prüfung nach DIN EN 60204-1 / VDE 0113)
- Sicherheitsrelevante Einrichtungen: RCD-/FI-Schutzschalter, Not-Aus-Einrichtungen
- Tor-, Hebe- und Aufzugsanlagen, Klima- und Lüftungstechnik
- Wallboxen und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

